Balkon und Baugenehmigung: Was muss ich beachten?

Verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?

Zu 99,9 % benötigt man in Deutschland für einen Balkon eine Baugenehmigung. 

Die erste Frage, die sich beim Balkonanbau stellt, ist die nach der behördlichen Genehmigung. Je nach Bundesland und Art des Balkons kann der Bau verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sein.

Obwohl es in Ausnahmefällen verfahrens- und genehmigungsfreie Balkonkonstruktionen gibt, muss bei jedem Balkonanbau das örtliche Bauamt informiert und in der Regel eine Baugenehmigung erteilt werden.

Verfahrensfreie Bauvorhaben:

  • Kleine Balkone unterhalb einer bestimmten Größe (meist 10 m²)
  • Balkone in bestimmten Baugebieten (z.B. reine Wohngebiete)
  • Balkone, die nicht in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen

Genehmigungsfreie Bauvorhaben:

  • Größere Balkone oder Balkone in sensiblen Bereichen
  • Balkone, die die Statik des Gebäudes beeinflussen
  • Balkone, die den Bebauungsplan nicht einhalten

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben:

  • Balkone, die als „wichtige Bauteile“ gelten
  • Balkone oberhalb eines öffentlichen Weges

Vorschriften und Auflagen:

Unabhängig vom Genehmigungsverfahren müssen alle Bauvorschriften der Landesbauordnung und des Bebauungsplans eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken
  • Brandschutzbestimmungen
  • Statik
  • Materialien

Baugenehmigung beantragen:

Ist Ihr Balkon genehmigungspflichtig, müssen Sie einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Statische Berechnung
  • Amtlicher Lageplan
  • Genehmigung der Nachbarn und Miteigentümer

Nachbarn und Miteigentümer:

Miteigentümer des Gebäudes müssen dem Balkonanbau zustimmen. Auch die Nachbarn sollten informiert werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Fazit:

Der Bau eines Balkons kann mit vielen Auflagen und Vorschriften verbunden sein.

Informieren Sie sich daher frühzeitig beim Bauamt über die geltenden Regeln und beantragen Sie ggf. eine Baugenehmigung.

Hinweis: Die obigen Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine fachkundige Beratung durch einen Architekten oder Bauingenieur.